DiWas GmbH
vertreten durch den geschäftsführenden Gesellschafter Dietrich Washausen
Wichertstraße 16 / 17 • 10439 Berlin •
Tel: +49 (0) 30 – 4467-4948-0 • Fax: +49 (0) 30 – 4467-4948-9
info@diwas.de • www.diwas.de
AG Charlottenburg HRB 121387 B
Zuständige Aufsichtsbehörde (§ 34c Gewerbeordnung): Bezirksamt Berlin-Pankow, PF 730113, 13062 Berlin
Steuernummer 37/212/21488
Berliner Volksbank • Kontonummer: 219 564 8002 • Bankleitzahl: 100 900 00
Geschäftsbedingungen
§ 1 Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise der DiWas GmbH sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung der DiWas GmbH, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, der DiWas GmbH die mit ihr vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 2 Doppeltätigkeit
Die DiWas GmbH darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
§ 3 Eigentümerangaben
Die DiWas GmbH weist darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihr, der DiWas GmbH, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Die DiWas GmbH, die diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
§ 4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung der DiWas GmbH wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten der DiWas GmbH keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§ 5 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen die DiWas GmbH beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 6 Gerichtsstand
Ist der Kunde auch Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz der DiWas GmbH vereinbart.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
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